Unsere Fachgebiete im Überblick
Vertrags-/
Liegenschaftsrecht
Wir erstellen und überprüfen Verträge im Privat- und Unternehmensbereich jeglicher Art, erarbeiten...
Miet-/
Wohnrecht
Das österreichische Miet- und Pachtrecht ist komliziert und sieht sehr viele Ausnahmen und Sonderbestimmungen vor...
Erbrecht/Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen
Erbrecht und Testamente -Um Streit über die Verteilung des hinterlassenen Vermögens unter den gesetzlichen Erben hintanzuhalten, empfiehlt...
Ehe-/Familienrecht/ Scheidungen
Viele Menschen sind sich der rechtlichen Wirkung der Gestaltung ihrer L(i)ebe(n)sverhältnisse nicht bewusst...
Forderungsbetreibung/
Inkasso/Exekutionsrecht
Ich bin Spezialisten für Inkasso Schweiz und Liechtenstein
Wirtschafts-/
Gesellschaftsrecht
Wir beraten gerne zu allen wirtschafts-, unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Angelengenheiten und ...
Schadenersatz/
Gewährleistung
Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüchen. Verkehrsunfälle Wir unterstützen Sie gerne...
Verwaltungsrecht/
Öffentliches Recht
Wir beraten und vertreten in nahezu jeder Materie des öffentlichen Rechts- sofern wir einmal zu wenig Spezialwissen...
Vertragsrecht/Liegenschaftsrecht
Wir erstellen und überprüfen Verträge im Privat- und Unternehmensbereich jeglicher Art, erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen und zeigen mögliche Haftungsrisken und Konfliktpotentiale auf. Unsere Erfahrung aus dem streitigen Bereich lassen wir bei der Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung miteinfließen und können so vorausblickend potentielle Problembereiche zwischen den Vertragspartnern mitberücksichtigen und entsprechend regeln.
Zu unserem Leistungsspektrum in diesem Bereich zählen insbesondere:
- Immobilienkaufvertäge
- Schenkungs- bzw Übergabs-, Teilungs- und Dienstbarkeitsverträge
- Wohnungseigentumsverträge (sowohl hinsichtlich der Neubegründung als auch der Änderung bereits bestehenden Wohnungseigentums)
- und Benützungsvereinbarungen
- Miet-, Pacht- und Leasingverträge
- Liefer-, Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge,
- Kooperationsvereinbarungen,
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Gesellschaftsverträge aller Art
- Lizenz-, Marken- und Patentnutzungsverträge, Vertriebs- und Handelsvertreterverträge, etc.
- Erbverträge und Erbteilungsübereinkommen im Rahmen von Verlassenschaftsabhandlungen
- Scheidungs- und Vorwegvereinbarungen
Sofern ein von Ihnen benötigter oder gewünschter Vertrag in obiger Aufzählung nicht enthalten ist, bitten wir um Kontaktaufnahme mit uns, um abzuklären, ob wir die Prüfung oder Erstellung Ihres Vertrages übernehmen können.
Miet-/Wohnrecht
Miet- und Pachtrecht
Das österreichische Miet- und Pachtrecht ist kompliziert und sieht sehr viele Ausnahmen und Sonderbestimmungen vor. Das Mietrechtsgesetz gilt daher nicht für jedes vermietbare Objekt in gleicher Weise. Je nachdem, ob es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Alt- oder Neubauwohnung, eine Geschäftsräumlichkeit, eine Genossenschaftswohnung, eine geförderte Wohnung oder eine Wohnung im Wohnungseigentum handelt und je nach Errichtungszeitpunkt der Immobilie, kommen andere Bestimmungen zur Anwendung. Sich im Dschungel der wohnrechtlichen Bestimmungen und der dazu ergangenen Judikatur zurechtzufinden, ist risikoreich, weil bei der Nichtbeachtung mietrechtlicher Besonderheiten oft unwiederbringliche Nachteile drohen.
Um sicherzustellen, dass der gewünschte Vertragsinhalt auch rechtswirksam vereinbart wird und einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung standhält, empfiehlt es sich daher dringend, fachmännische Beratung einzuholen, um im Konfliktfall keine bösen Überraschungen zu erleben. Durch profunde Kenntnis aktueller Gesetzes- und Judikaturänderungen helfen wir Ihnen, rechtlich durchsetzbare Verträge zu schließen, was bei Verwendung nicht angepasster Vertragsmuster nicht sichergestellt ist und problem- und kostenintensiv werden kann!
Wir erstellen und überprüfen gerne Miet- und Pachtverträge für Sie. Wir stehen Ihnen auch für alle miet- und bestandrechtlichen Fragestellungen beratend zur Verfügung und vertreten Sie diesbezüglich auch vor Gericht. Wir führen für Sie Kündigungs- und Räumungsverfahren durch bzw. vertreten Sie bei nicht gerechtfertigten Kündigungen und verfassen Räumungsvergleiche für Sie.
Wohnungseigentumsrecht
- Unterstützung bei der Gründung und Übertragung von Wohnungseigentum
- Verfassen und überprüfen von Wohnungseigentumsverträge und Benützungsvereinbarungen
- Grundbücherliche Durchführung von geänderten Parifizierungsgutachten (Nutzwertfestsetzungsgutachten)
- Verfassen von Vereinbarungen gem. § 14 Abs 5 WEG bei Eigentümerpartnerschaften, in welchen die Rechtsnachfolge bei Tod eines Eigentümerpartners festgelegt wird
- Beratung bei allen Fragestellungen rund um das Wohnungseigentumsrecht und bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern untereinander sowie von Wohnungseigentümern mit der Verwaltung und vertreten Wohnungseigentümer bei Eigentümerversammlungen.
Wussten Sie z.B.
- dass es bei der Beurteilung der Zulässigkeit bestimmter Klauseln einen Unterschied macht, ob der Mietvertrag zwischen privaten Parteien oder mit einem gewerblichen Vermieter (ab der Vermietung von fünf Wohnungen spricht man von gewerblicher Vermietung) zustande gekommen ist - dies gilt zB für die Frage, ob es zulässig ist, Beiträge zum Reparaturfonds vom Mieter begleichen zu lassen, ob Instandhaltungspflichten auf den Mieter überwälzt werden dürfen, etc.?
- dass es bei gewissen Mietobjekten Mindestbefristungen gibt und dass bei Geschäftsräumlichkeiten und Ein- sowie Zweifamilienhäusern beliebige Befristungen möglich sind?
- dass wirksam befristete Mietverträge immer schriftlich abgeschlossen werden müssen, um durchsetzbar zu sein?
- dass bei Eigentümerpartnerschaften immer beide Eigentümer Partei des Mietvertrages sein müssen?
- dass die Betriebskosten genau umschrieben werden müssen, um für den Mieter vorhersehbar zu sein?
Erbrecht/Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen
Um Streit über die Verteilung des hinterlassenen Vermögens unter den gesetzlichen Erben hintanzuhalten, empfiehlt es sich, die Nachfolge selbst zu regeln und in einem Testament festzuhalten. Lebensgefährten haben bislang im Gegensatz zu Ehepartnern kein gesetzliches Erbrecht bei Vorhandensein gesetzlicher Erben des Verstorbenen, sodass es sich empfiehlt, Zuwendungen an Lebensgefährten testamentarisch festzuhalten, weil andernfalls die gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommt und der Lebensgefährte somit leer ausgeht.
Was wir für Sie tun können:
- Beratung über gesetzliche Erbrechts- und Pflichtteilsansprüche
- Beratung bei Nachfolge- und Unternehmensnachfolgeplanungen
- Beratung zu vorweggenommenen Erbfolgen (z.B. durch Schenkungs- und Übergabsverträge allenfalls unter Vereinbarung eines Wohnrechtes für den Übergeber, Erb- und Pflichtteilsverzichte, etc.)
- Errichtung, Verwahrung und Registrierung von letztwilligen Verfügungen
- Beratung und (außergerichtliche und gerichtliche) Vertretung in allen Erbrechtsangelegenheiten und Erbschaftsstreitigkeiten sowie Prüfung und Anfechtung von Testamenten
- Prüfung und Durchsetzung von Erbrechtsansprüchen, insb. Pflichtteils(ergänzungs)ansprüche und Schenkungspflichtteile
- Vertretung von Erben und Legataren im Verlassenschaftsverfahren
- Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen im schriftlichen Weg samt Durchführung des Verlassenschaftsergebnisses im Grund- und Firmenbuch
Ehe-/Familienrecht/Scheidungen
Unterschiedliche Rechte von Ehegatten und Lebensgefährten
Viele Menschen sind sich der rechtlichen Wirkung der Gestaltung ihrer L(i)ebe(n)sverhältnisse nicht bewusst und zwar weder hinsichtlich einer Lebensgemeinschaft noch einer Ehe. So hat es sich beispielsweise noch nicht überall herumgesprochen, dass Lebensgefährten im Gegensatz zu Ehepartnern kaum Rechte und Pflichten gegenüber ihren Partnern haben (z.B. Vertretungsrecht im Krankheitsfall erst nach 3-jähriger Lebensgemeinschaft im selben Haushalt, kein Unterhaltsrecht, keine Aufteilungsansprüche hinsichtlich gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen, kein Erbrecht bei Vorhandensein gesetzlicher Erben, kein Anspruch auf Witwen- /Witwerpension, keine Beistands- und Treuepflichten).
Sofern Lebensgefährten ihre Partnerschaft auf eine geregelte rechtliche Basis stellen möchten, empfehlen wir den Abschluss einer Partnerschaftsvereinbarung. Darin kann zB geregelt werden, wer, was und wie viel in die Lebensgemeinschaft eingebracht hat, an wen im Fall der Trennung das Mietrecht an der Wohnung oder das Eigentum an einem Haus oder einer Wohnung übergehen soll, wie Investitionen abzugelten sind und welchen Ersatz der Lebensgefährte bei Beendigung der Lebensgemeinschaft erhält. Überdies können Unterhaltsvereinbarungen getroffen werden, Regelungen für allfällige Tätigkeiten der Lebensgefährten (zB Bau-, Reparatur- oder Haushaltstätigkeiten, etc) und deren Ent- oder Unentgeltlichkeit (im Zweifel werden diese in der Regel unentgeltlich erbracht) vereinbart werden. Selbstverständlich können auch Vereinbarungen im Hinblick auf eine künftige Eheschließung und allfällige Scheidung darin aufgenommen werden.
Sofern die Lebensgefährten Vorsorge füreinander und für allfällige Kinder des Lebensgefährten nach ihrem Tod treffen wollen, müssen sie dies in testamentarischer Form tun, damit ihre Wünsche berücksichtigt werden, zumal kein gesetzliches Erbrecht für Lebensgefährten und deren Angehörige besteht, sofern es gesetzliche Erben des Verstorbenen gibt. Weiters empfiehlt sich die Ausstellung von Vollmachten an den Lebensgefährten, sofern dieser in medizinischen Notfällen ein Auskunfts- und Zustimmungsrecht zu Behandlungen bekommen soll und den Lebensgefährten auch in anderen Angelegenheiten rechtlich vertreten können soll (hiezu dienen die sog. Vorsorgevollmachten).
Was wir für Sie tun können:
- Errichtung und Überprüfung von Partnerschaftsverträgen und Beratung über allfällige vermögensrechtliche Ansprüche im Fall der Trennung einer Lebensgemeinschaft
- Errichtung von letztwilligen Verfügungen mit denen Lebensgefährten mangels gesetzlichem Erbrecht bedacht werden sollen
- Errichtung von Ehepakten (z.B. Vorausvereinbarungen für den Trennungsfall mit Regelungen über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse, des ehelichen Gebrauchsvermögens und über die Nutzung der Ehewohnung) – dies empfiehlt sich insbesondere, wenn die Vermögensverhältnisse der potentiellen zukünftigen Ehepartner recht unterschiedlich sind und einer der Partner bzw dessen Familie Wert darauf legt, dass Familienwerte im Falle einer Scheidung nicht in fremde Hände gelangen.
Ehe- und Scheidungsrecht
Die Scheidungsrate (diese gibt an, wieviel Prozent der Ehen durch Scheidung getrennt werden) lag im Jahr 2011 österreichweit bei 43,02 %, die mittlere Ehedauer der geschiedenen Ehen betrug 2018 10,7 Jahre. Scheidung ist ein weitverbreitetes Phänomen, das auch viele Kinder betrifft. Auseinandersetzungen in der Familie sind meistens belastend, dennoch empfiehlt es sich, schon im Vorfeld einer Scheidung besonnen zu agieren und anwaltliche Beratung einzuholen, um vorschnelles Ausziehen aus der gemeinsamen Wohnung oder unbedachte Äußerungen und Handlungen zu vermeiden, die Ihre Ansprüche mindern oder zunichte machen können. Schützen Sie sich somit vor unwiederbringlichen, rechtlichen Nachteilen durch kompetente Beratung und sammeln Sie sämtliche für die Scheidung wesentlichen Unterlagen zu den Vermögensverhältnissen Ihres Partners.
Was wir für Sie tun können:
- Beratung zu sowie Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- wir bieten Beratung in kritischen Ehesituationen und bei Scheidungen
- stellen gegebenenfalls Anträge auf Bestimmung einstweiligen Unterhalts oder Antrag auf Auftrag zum Verlassen der Ehewohnung, etc)
- beraten und vertreten Sie bei einvernehmlichen und auch strittigen Scheidungen (z.B. zu Fragen des Ehegattenunterhalts, Obsorge-, Kontaktrechts- und Aufenthaltsbestimmungsrechtsfragen, zum Kindesunterhalt, bei sämtlichen vermögensrechtlichen Fragen im Zuge einer Scheidung (z.B. Aufteilung des ehelichen Vermögens und der ehelichen Ersparnisse, haftungsrechtliche Fragen für Kredite und Bürgschaften, pensions- und sozialversicherungsrechtliche Folgen der Scheidung, etc)
- auch nach einer Scheidung treten häufig obsorge- und unterhaltsrechtliche Fragestellungen auf zB ob Sonderbedarf des Kindes vorliegt, der zusätzlich zu zahlen wäre) bzw ob ein Unterhaltsherabsetzungs- oder -erhöhungsantrag gerechtfertigt ist, ein Unterhaltsanspruch berechtigt wieder auflebt, etc – auch zu all diesen Fragen beraten und vertreten wir Sie gerne.
Unterhalt und Obsorge
Zu allen Fragen, die Sie zu Obsorge- oder Unterhaltsthemen haben, beraten wir Sie ebenfalls gerne.
Adoptionen
Auch bei Adoptionen können wir Sie rechtlich beraten und unterstützen. Für eine Adoption ist ein schriftlicher Annahmevertrag zwischen Annehmendem und Wahlkind erforderlich, den wir gerne für Sie verfassen. Die Adoption muss sodann gerichtlich bewilligt werden und dem Wohle des Kindes dienen. Adoptierte Kinder haben vom erb- undunterhaltsrechtlich betrachteten Standpunkt dieselben Rechte und Pflichten wie leibliche Kinder.
Forderungsbetreibungen/Inkasso/Exekutionsrecht
Säumige Schuldner kosten viel Geld, Zeit und Nerven. Damit Ihre Ressourcen für Ihr eigentliches Geschäft freibleiben, übernehmen wir gerne für Sie Ihr Mahnwesen und die Forderungsbetreibung. Die Kosten sämtlicher Betreibungs- und Exekutionsschritte trägt bei Einbringlichkeit Ihr Schuldner. Sollten die Kosten einmal nicht einbringlich sein, kommen wir Ihnen mit unserer Honorarforderung gerne entgegen.
Wir überzeugen durch eine rasche und effiziente Bearbeitung Ihrer Eintreibungen und stellen stets das Interesse unserer Mandanten in den Mittelpunkt der Überlegungen. Wir bewerten alle unsere Betreibungsschritte strikt unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und setzen Exekutionsschritte, die mit relevanten Kosten belastet sind, erst nach Rücksprache mit Ihnen. Oftmals lassen sich durch Kontaktaufnahme mit dem Schuldner und Gerichtsvollzieher konstruktive Lösungen erzielen.
Wir stehen unseren Mandanten österreich- und EU-weit (auf Grundlage des Europäischen Mahnverfahrens) sowie bei Betreibungen in der Schweiz und Liechtenstein bei der Eintreibung Ihrer Außenstände oder bei der Geltendmachung Ihrer Kreditsicherheiten gerne zur Verfügung. Auch bei der Vollstreckung ausländischer Exekutionstitel in Österreich unterstützen wir Sie gerne. Zu unserer Tätigkeit zählt aber auch die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen in bereits anhängigen Exekutionsverfahren und die Durchsetzung ausländischer Exekutionstitel gegen österreichische Schuldner.
Wir sind stolz darauf, aufgrund langjähriger Erfahrung, unseren Mandanten rasch und kostengünstig zu hohen Einbringlichkeitsquoten ihrer Außenstände verholfen zu haben. Eine zögerliche Forderungsbetreibung gerät Ihnen meist zum Nachteil, weil viele Schuldner dann vorrangig andere Gläubiger befriedigen. Ein schnell erreichtes Urteil erhöht die Wahrscheinlichkeit der Einbringlichkeit der Forderung, denn um Exekution in das Vermögen eines Schuldners führen zu können, muss zuerst ein Urteil vorliegen. Danach können Sie 30 Jahre lang Exekution gegen Ihren Schuldner führen.
Wie gehen wir vor?
Nach Erhalt der Daten Ihrer Schuldner (Adresse, offene Forderungsbeträge jeweils samt Rechnungs- und Auftragsnummer, allenfalls vereinbarte Verzugszinsensätze) – entweder per Onlineauftrag, e-mail, Fax oder Post - führen wir vorerst eine Melde- und Insolvenzabfrage Ihrer Schuldner durch. Wir versenden dann an Ihren Schuldner eine letzte Mahnung samt Zahlungsfrist unter Bekanntgabe der bisher aufgelaufenen Mahnkosten und geben ihm allenfalls die Möglichkeit, eine Ratenvereinbarung zu schließen (oft bewirkt schon ein Anwaltsschreiben die sofortige Zahlung). Verstreicht die gesetzte Zahlungsfrist ungenützt, so versenden wir auf Wunsch eine weitere Mahnung oder überreichen unverzüglich eine Mahnklage bei Gericht. Nach Erlangung eines Exekutionstitels schließen wir mit dem Schuldner – falls möglich – entweder eine Ratenzahlungsvereinbarung ab oder leiten ein Exekutionsverfahren gegen ihn ein.
Tipp:
Sofern Sie mit Ihren Schuldnern vor der gerichtlichen Forderungsbetreibung Ratenzahlungen oder eine Abschlagszahlung vereinbaren, vergessen Sie nicht auf die Vereinbarung eines Terminverlusts und das Wiederaufleben der Gesamtforderung, da ansonsten bei Nichteinhaltung der gesetzten Zahlungsfrist nur die bereits fälligen Ratenzahlungen bzw. die geringere Abschlagszahlung gerichtlich geltend gemacht werden können.
Bitte beachten Sie auch unser Online-Service „Inkasso“ und die diesbezüglichen Rahmenbedingungen.
Wirtschafts-/Gesellschaftsrecht
Wir beraten gerne zu allen wirtschafts-, unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und Fragestellungen, die sich im Zuge Ihrer Unternehmenstätigkeit ergeben.
Zu unserem Leistungsspektrum zählt insbesondere:
- Beratung und Betreuung in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten
- Errichtung von Gesellschaftsverträgen sowie firmenbuchrechtliche Abwicklung aller gesellschaftsrechtlich relevanter Akte wie Geschäftsführer- und Prokuristenbestellungen und -abberufungen, Gesellschaftsvertragsänderungen, Anteilsabtretungen, Liquidationen, etc.
- Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
- Beratung zu Geschäftsführer- und Aufsichtsratshaftungsfragen
- Beratung und Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen
- Erstellung und Überprüfung von Vertriebs- und Handelsvertreterverträgen
- Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Handelsvertreterausgleichsansprüchen oder Schadenersatzansprüchen nach fristwidrigen Kündigungen
- Beratung zur Zulässigkeit geplanter Werbe- und Marketingmaßnahmen
- Geltendmachung Ihrer Rechte gegen Mitbewerber zufolge deren unlauterem Wettbewerbsverhalten (z.B. durch irreführende Werbung, durch sittenwidrige Nachahmung markenrechtlich geschützter Produkte, durch Übernahme fremder Leistungen) oder bei Urheberrechtsverletzungen
- Unterstützung und Beratung bei marken-, patent-, gebrauchs- und geschmacksmuster- sowie domain- und urheberrechtlichen Fragestellungen,
- Beratung bei E-Commerce-Themen wie z.B. der rechtssicheren Gestaltung einer Webseite, Überprüfung und Erstellung der AGB's für Onlineshops
- Vertretung und Beratung bei Fragen zu Online-Vertragsabschlüssen
Schadenersatz/Gewährleistung
Wir unterstützen Sie gerne bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder der Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen wie z.B. bei Schäden aus Unfällen jeglicher Art, Vertragsverletzungen, Produkthaftung, Tierhalterhaftung, Beratungsfehlern wie z.B. fehlerhafter Anlageberatung oder jeglicher Sachverständigenhaftung, Arzthaftungsfehlern, Amtshaftung, etc. oder bei Baumängeln, Reisemängeln, bei vertraglichen Gewährleistungs- und Garantieansprüchen jeglicher Art, etc.
Riskieren Sie daher keine Rechtsnachteile und kontaktieren Sie uns, zumal selbst die Kosten anwaltlicher Vertretung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung zusätzlich zu den verlangten Schadensbeträgen geltend gemacht werden können. Übrigens wird der Großteil der typischen Unfallkonstellationen rasch und auf außergerichtlichem Weg erfolgreich gelöst.
Vor allem im Zusammenhang mit Verkehrs- und Freitzeitunfällen ist es empfehlenswert, anwaltlichen Beistand zu haben, weil Versicherungen berechtigte Ansprüche oft unbegründet ablehnen und viele Unfallopfer den Umfang ihrer berechtigten Ansprüche nicht kennen.
So ist im Falle eines Verkehrsunfalles:
zB nicht nur der Fahrzeugschaden zu ersetzen, sondern gibt es unter Umständen auch Ansprüche auf Ersatz weiterer Sachschäden, eine Wertminderung des Fahrzeuges, Mietwagenkosten, weitere Unkosten im Zusammenhang mit dem Unfall wie zB Abschleppkosten, Standgebühren, An- und Abmeldegebühren, Vignettenkosten, Suchkosten für Ersatzfahrzeug, etc.
Sofern Sie beim Unfall auch verletzt wurden, haben Sie neben dem Anspruch auf Schmerzengeld oft auch Anspruch auf Haushalts- und Pflegehilfekosten, Verdienstentgang, Heilungs- bzw Therapiekosten, Renten, etc und ist es bei Dauer- und Spätfolgen vor allem ratsam, ein Haftungsanerkenntnis des Unfallgegners und dessen Haftpflichtversicherung einzuholen, um auch nach Ablauf von 3 Jahren nach dem Unfall noch allfällige Ansprüche aufgrund der Unfallfolgen geltend machen zu können.
Sofern jemand bei einem Unfall einen nahen Angehörigen verloren hat, steht den Hinterbliebenen auch ein Anspruch auf Ersatz der Begräbniskosten, Trauerschmerzengeld sowie allenfalls auch noch andere Ansprüche zu – holen Sie diesfalls jedenfalls Beratung ein, bevor Sie ein Abfindungsangebot einer Versicherung unterschreiben!
Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Verwaltungsstrafverfahren
Wir beraten und vertreten in nahezu jeder Materie des öffentlichen Rechts – sofern wir einmal zu wenig Spezialwissen für die erfolgreiche Vertretung aufweisen, verweisen wir Sie gerne weiter an einen diesbezüglichen Spezialisten. Wir können an dieser Stelle nicht alle Materiengesetze nennen, in denen wir für Sie tätig werden können, schwerpunktmäßig sind dies aber die folgenden:
- Bei sämtlichen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (zB Geschwindigkeitsübertretungen, etc)
- Kraftfahrzeugrecht, Führerscheingesetz (z.B. bei Führerscheinentzügen, Vormerkdelikten, etc),
- Gewerbeordnung, Abfallwirtschaftsrecht, Naturschutzgesetz, Wasserrecht, Forstgesetz, Lebensmittelrecht, Arzneimittel- und Apothekenrecht
- Baugesetz, Raumordnungsrecht, Grundverkehrsrecht
Wir vertreten Sie gegenüber jeder Verwaltungsbehörde und in Verwaltungsstrafrechtsverfahren, verfassen für Sie Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, verrichten Berufungsverhandlungen vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten und verfassen auch Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofbeschwerden, sofern die notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gerne bei nachbarrechtlichen Ansprüchen in Verwaltungsverfahren (zB in bau-, betriebsanlagen- und gewerberechtlichen Verfahren).
Übrigens ist es auch in Verwaltungsstrafangelegenheiten möglich, dass eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Vertretungskosten übernimmt.
Verwaltungsstrafen gelten nicht als strafgerichtliche Verurteilung und scheinen nicht in einer Strafregisterauskunft auf.